Das Wetter heute

Können ausländische Bürger bei uns angeln?

Im Prinzip ja, aber wie überall in der Welt, gelten auch in Sachsen Regeln, die einzuhalten sind. Die Missachtung dieser Regelungen kann dem "Petrijünger" viel Geld und Ärger kosten.

Die wichtigsten Bestimmungen:

  1. Sie benötigen einen Gastfischereischein.
    Der Fischereischein ist der in Deutschland erforderliche Nachweis, dass der Inhaber dieses Scheines die notwendige Sachkunde besitzt, Fische nach den anerkannten Regeln waidgerecht zu behandeln, tierschutzgerecht zu töten und sich naturgerecht am Gewässer zu verhalten.

    Der zeitlich begrenzte Gastfischereischein kann ohne Fischereiprüfung an Personen ausgestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands haben.

    Der Gastfischereischein gilt für 4 Wochen und berechtigt zum Erwerb eines Erlaubnisscheins für das jeweilige zu beangelnde Gewässer.
  2. Wie erhalten Sie einen Gastfischereischein?
    Die Ausgabe des Gastfischereischeines erfolgt in den Geschäftsstellen der sächsischen Anglerverbände bzw. bei den zuständigen Außenstellen der Fischereibehörde.

    Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig vor Antritt Ihres Urlaubs Ihren Gastfischereischein zu beantragen!

    Im Bereich des Anglerverbandes Leipzig e.V. (Regierungsbezirk Leipzig) können Sie Ihren schriftlichen Antrag an folgende Adressen richten:

    Anglerverband Leipzig e.V.
    Engelsdorfer Str. 377
    04319 Leipzig
    Öffnungszeiten Di + Do: 9.00-18.00 Uhr
    Telefon: 0341 / 65 23 57 0
    Telefax: 0341 / 65 23 57 20

    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    Fischereibehörde Außenstelle Köllitsch
    Am Park 3
    04886 Köllitsch
    Öffnungszeiten Mo-Fr: 8.00-12.00 Uhr
    Telefon: 034222 / 46 23 01
    Telefax: 034222 / 46 20 99

    Der Antrag muss enthalten:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift (Land, Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
    • Nachweis der fischereilichen Sachkunde

    Als fischereilicher Sachkunde-Nachweis gelten Fischerei- oder Fanglizenzen des Heimatlandes sowie das Mitgliedsbuch eines Fischerei- oder Anglervereins.
    Für den Fischereischein mit der Laufzeit von einem Monat haben Sie eine Gebühr von z.Zt. 15,- Euro zu entrichten.
  3. Sie benötigen einen Erlaubnisschein.
    Der Erlaubnisschein berechtigt Sie, an dem jeweiligen Gewässer zu fischen.

    Informationen über Preise, Gültigkeit und Ausgabebestimmungen erhalten Sie hier.


Information for foreign citizens