Gewässereinteilung
Die im Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Still- und Fließgewässer sind nach folgenden Kriterien eingeteilt:
- Allgemeine Angelgewässer (Status „A“ und „AE“)
Gewässer, die von allen Mitgliedern des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. mit gültigem Erlaubnisschein ohne Einschränkungen beangelt werden können.
- Jugendgewässer (Status „J“)
Gewässer, die nur von Kindern und Jugendlichen (bis 16 Jahre) beangelt werden dürfen.
Übersicht unserer Jugendgewässer
- Fischereipachtgewässer (Status „P“)
Fischereipachtgewässer gehören nicht zum DAV-Gewässerfonds!
Die Fischereipachtgewässer können durch Mitglieder des Anglerverbandes Leipzig e.V. mit einer zusätzlichen Angelberechtigung zu folgenden Preisen beangelt werden:
| Nummer |
Name |
Größe |
Jahreskarte |
| L05-118 |
Freibad Schirmenitz |
1,60 ha |
30,00 € |
| L04-122 |
Hölzchenteich Süptitz |
11,00 ha |
30,00 € |
| L06-127 |
Speicherbecken Borna Deutzen (Adria) |
305,00 ha |
50,00 € |
| L06-126 |
Speicherbecken Witznitz |
240,00 ha |
50,00 € |
| L09-117 |
Thümmlitzsee |
6,00 ha |
30,00 € |
| L05-119 |
Vorsperre Döllnitzsee |
10,00 ha |
30,00 € |
| L08-148 |
Wagelwitzer Teich |
5,00 ha |
30,00 € |
Jahresangelberechtigung für alle Fischereipachtgewässer 50,00 € / Jahr, einschließlich Speicherbecken Witznitz (L02-140) und Borna / Deutzen (L02-141).
Die Erlaubnisscheine werden über die Vereine ausgegeben.
- Salmonidengewässer (Status „grün“)
In Salmonidengewässern ist die Verwendung der Senke generell untersagt.
Vom 01.01. - 30.04. und zur Nachtangelzeit ist in Salmonidengewässern das Angeln verboten.
In Salmonidengewässern darf vom 01.05. - 30.09. mit Flug- oder Spinnangel und vom 01.10. - 31.12. nur mit der Flugangel geangelt werden. Die Flugangel darf nur mit künstlichen Flugangelködern und die Spinnangel darf nur mit künstlichen Spinnködern bestückt werden. Alle verwendeten Köder, auch Wobbler, dürfen nur einen einzigen Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) besitzen.
In stehenden Salmonidengewässern ist die Beangelung mit dem Buldo (Wasserkugel) und Sbirolino und einem Kunstköder (oder mit vorstehenden Methoden) erlaubt.
Zur Zeit besitzen folgende Gewässer den Status „grün“:
| Nummer |
Name |
Größe |
| L01-207B |
Freiberger Mulde(Einmündung Bielbach an der Eisenbahnbrücke südlich Döbeln - Straßenbrücke Gaststätte "Grüne Aue" in Roßwein) |
30,00 ha |
| L01-224 |
Striegis(Mündung Freiberger Mulde - nördlich der Straßenbrücke zwischen Naundorf und Etzdorf) |
7,80 ha |