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Die Fangstatistik beginnt beim Angler

Immer wieder fragt sich so mancher Angler, warum nur muss ich den Angeltag ins Fangbuch eintragen bevor die erste Rute ausgeworfen ist?

Nein, es ist kein blöder Schreibkram!

Vor allem Naturschutzbehörden dringen immer wieder auf die Begrenzung der Ausgabe von Erlaubnisscheinen pro Gewässer. Das würde die innerverbandliche Freizügigkeit und den Gewässerfond unmöglich machen! Mit nur rund 1,5 Anglern je Hektar besteht besonders beim Anglerverband Leipzig e.V. keine Gefahr, dass die Gewässer überrannt werden.

Wie aber können wir beweisen, dass sich übers Jahr verteilt nicht unzählige Angler an einzelnen Gewässern aufhalten?
Die Statistik der Angeltage ist hierfür der einzige und fundierte Nachweis gegenüber den Behörden.

Und ganz nebenbei ergibt sich noch eine Art „Beliebtheitsskala“, die sich nicht nur an der Menge der entnommenen Fische orientiert, welche uns u.a. als Entscheidungsgrundlage zum Kauf eines Gewässers oder auch zur weiteren Pachtung dient.

Zum Führen einer Fangstatistik verpflichtet uns § 9 der Sächsischen Fischereiverordnung.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die Zusammenfassung der eigenen Eintragungen vor Abgabe des Fangbuches hinweisen. Der Verein fasst dann die Fangergebnisse seiner Mitglieder zusammen. Aus diesen Vereinslisten entsteht später die Fangstatistik des Anglerverbandes Leipzig e.V. Über einen längeren Zeitraum betrachtet bildet die Fangstatistik zusammen mit anderen Betrachtungen eine wichtige Grundlage für gewässerwirtschaftliche Fragen, wie zum Beispiel die Besatzplanung.