Kinderangeltage (bitte Informationen beachten)
Karpfenkönigsfischen der AVL-Jugend
Seit der Novellierung des sächsischen Fischereigesetzes wurden die Rahmenbedingung für das Angeln für Kinder und Jugendliche in Sachsen angepasst und vereinfacht.
So wurden zum Beispiel die Fragen
neu definiert.
Antworten auf diese Fragen gibt es vom Landesverband Sächsischer Angler e.V.
Ihr seid zwischen 9 und 16 Jahren alt?
Dann kann Euch ein Jugendfischereischein ohne vorherige Fischereiprüfung erteilt werden. Mit der Ausstellung dürft Ihr in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln gehen. Auf die Begleitung kann verzichtet werden, wenn Ihr seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein seid.
Einfach das Antragsformular ausfüllen und mit Passbild an die Fischereibehörde schicken.
Weitere Informationen gibt es vom Landesverband Sächsischer Angler e.V.
Ihr sucht einen Angelverein aus Eurer Gegend?
Eine Übersicht unserer Angelvereine mit einem Ansprechpartner findet Ihr > HIER < !
Ihr seid zwischen 9 und 16 Jahren alt?
Dann kann Euch ein Jugendfischereischein ohne vorherige Fischereiprüfung erteilt werden.
Mit der Ausstellung dürft Ihr in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln gehen. Auf die Begleitung kann verzichtet werden, wenn Ihr seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein seid.
Einfach das Antragsformular *ausfüllen und mit Passbild an die Fischereibehörde schicken.
Weitere Informationen gibt es vom Landesverband Sächsischer Angler e.V.
Ihr sucht einen Angelverein aus Eurer Gegend?
Eine Übersicht unserer Angelvereine mit einem Ansprechpartner findet Ihr HIER!
(interner Link zu „Mitgliedsvereine“)
*(Antragsformular - Link)